Unsere Agenten kümmern sich mit vollem Engagement um die Erledigung aller Formalitäten beim Zollamt im Zusammenhang mit der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren.

Warum soll man eine
Zollagentur beauftragen?

Bial-Mich bietet professionelle Dienstleistungen bei der Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen, die Waren ein- und ausführen, vor dem Zollamt.

Unsere Zollagenten verfügen über fundierte Kenntnisse der Zollvorschriften, der gesetzlichen Bestimmungen und der erforderlichen Unterlagen. Sie kümmern sich um die Zollabfertigung, die Entrichtung der Zölle und andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung von Waren zwischen den Grenzen von Ländern in aller Welt. Sie werden Ihnen dabei helfen, schneller, billiger und mit weniger Risiko zu arbeiten.

Zollagentur Bial-Mich ist:

Ein schneller und professioneller Zolldienst.
Beschleunigte Erledigung der Formalitäten - die Agenturen wenden häufig beschleunigte oder vereinfachte Abfertigungsverfahren an.
Eliminierung des Fehlerrisikos bei der Erledigung komplexer Formalitäten.
Die Zollagenten verfügen über spezielle Kenntnisse des Zollrechts und halten diese Kenntnisse mit den dynamischen Änderungen der Vorschriften auf dem neuesten Stand.
Zeit- und Geldersparnis und Stressvermeidung.
Die Möglichkeit, sich auf eigenes Kerngeschäft zu konzentrieren.
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Alle Formalitäten an einem Ort. Schnell, effektiv

Was ist der Unterschied zwischen einer Zollagentur und einem Zollamt?

Eine Zollagentur und ein Zollamt werden oft verwechselt. Man sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass es sich um unterschiedliche Institutionen handelt.

Das Zollamt ist eine staatliche Einrichtung, die die Interessen des Staates inZollangelegenheiten vertritt. Bei den Beschäftigten des Zolls handelt es sich in erster Linie um Zollbeamte, nicht zu verwechseln mit Zollagenten.

In einer Zollagentur fungieren wir hingegen als Vermittler zwischen einem Unternehmer und dem Zollamt. Unsere Zollagenten vertreten Ihr Unternehmen in Zollangelegenheiten und unterstützen Sie bei allen Formalitäten im Zusammenhang mit der Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr von Waren.

Wie funktioniert unsere Zollagentur?

Die Zollagentur Bial-Mich kümmert sich um alle Formalitäten, die mit dem Zolldienst für die Ein- und Ausfuhr und Durchfuhr von Waren verbunden sind. Im Falle von Frachttransporten innerhalb der Europäischen Union sind die Verfahren ziemlich vereinfacht, da sie innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchgeführt werden. Eine Intrastat-Meldung ist ausreichend.

Die Formalitäten und Verfahren für die Handelszusammenarbeit mit Ländern außerhalb der Europäischen Union (z. B. China) sind kompliziert und erfordern Zollerklärungen, zahlreiche Dokumente und Genehmigungen, außerdem ändern sich die Vorschriften häufig.

Unsere Agentur kümmert sich um den Umsatz von Waren sowohl aus EU- als auch aus Nicht-EU-Ländern. Unsere Agenten sind mit allen Zollvorschriften bestens vertraut und erledigen die gesamte Zollanmeldung im Namen Ihres Unternehmens. Dadurch werden Fehler bei der Erledigung der Formalitäten vor den Zoll- und Steuerbehörden vermieden und Sie sparen Zeit und Stress.

Aufgaben der Zollagentur

Die Hauptaufgabe unserer Zollagenten besteht darin, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung durchzuführen. Sie erstellen Zollanmeldungen für Waren, die die Grenze der Europäischen Union überschreiten, und für verbrauchsteuerpflichtige Waren, die innerhalb der Europäischen Union erworben werden. Darüber hinaus beraten sie, prüfen die Dokumente, berechnen alle notwendigen Zahlungen und vertreten Ihr Unternehmen vor dem Zoll- und Finanzamt, der Grenzgesundheitsbehörde oder der Landwirtschafts- und Lebensmittelaufsichtsbehörde.

Beispiele für die Aufgaben der Zollagentur sind u.a.:

  • Anmeldung zum Verfahren der Zulassung zum Verkehr in schriftlicher Form: elektronisch (AIS-System) oder in Papierform (SAD-Formular) – obligatorisch bei Einfuhren von außerhalb der EU. Sie ermöglicht den legalen Handel oder die Verwendung der eingeführten Waren. Die Anmeldung führt dazu, dass der Einführer nach Entrichtung der Zoll- und Steuergebühren ein PZC-Dokument (bestätigte Zollanmeldung) erhält.
  • Anmeldung für das Ausfuhrverfahren von Waren aus dem Zollgebiet der EU in elektronischer Form zum AES/ECS2-System – eine Verpflichtung für Unternehmen, die ihre Waren ausführen. Es ermöglicht, ein IE599-Nachweis, d. h. eine Bestätigung der Ausfuhr, zu erhalten.
  • Ausstellung von Ursprungszeugnissen EUR 1, ATR – erforderlich für Ausfuhren in Länder, mit denen die EU Freihandelsabkommen unterzeichnet hat (z. B. Ukraine, Schweiz, Norwegen, Serbien). Für den Verkehr mit der Türkei ist zusätzlich zu EUR 1 eine ATR-Bescheinigung erforderlich.
  • Die Ausstellung von Versandpapieren T1, T2, Ausfüllen und elektronische Zollanmeldung T1 ermöglicht die legale Beförderung von eingeführten Nicht-EU-Waren von der EU-Grenze bis zum Ort der endgültigen Abfertigung im Land oder z. B. bis zu einem Zolllager. T2 hingegen werden bei Ausfuhren ausgestellt und sollen das Überschreiten der Zollgrenzen beim Transit zwischen Ausfuhr- und Bestimmungsland erleichtern.
  • Erstellung von CMRs, Ausdrucke.
  • Ausstellung von Ursprungszeugnissen
  • Organisation von Inspektionen der Marktaufsichtsbehörden (WIJHARS, SANEPID, PIORIN) – bei bestimmten Warenkategorien (landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel oder Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen) -es ist erforderlich, dass die zuständigen Dienststellen Prüfungen vor dem Inverkehrbringen durchführen.
  • Teilnahme an der Zolldurchsuchung.
  • Einreichung von Anträgen und Einsprüchen.

Wir besitzen ein AEO-Zertifikat

  • Ausstellung des Carnet TIR und der NCTS-Meldung.

Ein AEO-Zertifikat (Authorised Economic Operator) ist eine von den Zollbehörden ausgestellte Genehmigung. In Polen wird es als Zertifikat des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bezeichnet. Der Erhalt eines solchen Zertifikats ist eine Garantie für die Sicherheit des durchgeführten Handelsaustauschs. Dank dieser Zertifizierung übernimmt unsere Agentur einen Teil der Aufgaben im Bereich der Zolltätigkeit.
Das AEO-Zertifikat ist in der gesamten Europäischen Union gültig und wird von den Zollbehörden aller Länder anerkannt. Dies bedeutet, dass ein Wirtschaftsbeteiligter, dem dieses Zertifikat erteilt wurde, von den Zollbehörden vorrangig als zuverlässiges Unternehmen behandelt wird.

 

Die Zertifizierung führt zu einer erhöhten Sicherheit beim Austausch und zu konkreten Vorteilen:

  • vorrangige Bearbeitung von Anträgen und Zollanmeldungen, außer der Reihe;
  • besondere Dienstleistungsbereiche;
  • spezielle Fahrspuren;
  • weniger Waren- und Dokumentenkontrollen.

Die Nutzung unserer Dienste ist sehr einfach. Der erste Schritt bei der Zusammenarbeit mit einer Zollagentur ist die Unterzeichnung der entsprechenden Dokumente. Eine indirekte Vollmacht wird am häufigsten für das sog. vereinfachte Verfahren verwendet. In anderen Situationen wird in der Regel eine direkte Vollmacht unterzeichnet. Der nächste Schritt ist die elektronische Registrierung der Genehmigung des Unternehmens, das die Dienstleistung bestellt. Und jetzt sind wir zur Zusammenarbeit bereit!

Erweitern Sie Ihr Geschäft mit uns!

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen und für das Ausfüllen dieses Formulars. Wir erstellen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Transportangebot.

 

Gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95.46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (Amtsblatt der EU L 119 von 2016, S. 1-88), im Folgenden DSGVO genannt, und den aufgrund der DSGVO erlassenen nationalen Vorschriften teilen wir mit, dass der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten Bial-Mich Sp. z o.o. Sp.k. ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Datenschutzbestimmungen

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